PLANUNG & BAULEITUNG
Die Leistungen des Architekten gliedern sich in 9 Leistungsphasen:
In der Leistungsphase 1 erstellen wir die Grundlagen für Ihre konkretere Planung. Es erfolgt z.B. die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 2%.
Nachdem wir die Grundlagen analysieren und auswerten, erstellen wir In der Leistungsphase 2, der Vorplanung erstellen wir skizzenhaft eine Zielvorstellung, den Vorentwurf Ihres Hauses. In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellungen enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestalt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Auf Grundlage der bisherigen Arbeitsergebnisse werden die anderen an der Planung fachlich Beteiligten koordiniert und integriert. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung bei Neubauten, sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden und das Erstellen eines ersten Terminplanes für die wesentlichen Vorgänge des Planungs- und Bauablaufes zu erstellen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 7%.
Leistungsphase 3 beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts und die stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf.
Das Resultat ist die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z. B. ausgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in Maßstäben von 1:100 bzw. 1:200. In dieser Phase erfolgt die vollständige Objektbeschreibung und somit auch eine Kostenberechnung, und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 15%.
Zu den Aufgaben der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, gehört das Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Letztlich sind noch Planungsunterlagen zu vervollständigen und anzupassen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 3%.
In der Leistungsphase 5 wird die Ausführung vorbereitet. Die Leistungen sind hier: Ausarbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Das Fortschreiben des Terminplans, sowie der Ausführungsplanung während der Objektausführung. Das Überprüfen der Montagepläne auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 25 %.
Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit bepreisten Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 10%.
Leistungsphase 7 sieht die folgenden Aufgaben vor:
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen, Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Mitwirkung bei der Vergabe beträgt 4%.
Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau. Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Sicherheitsnachweis, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Weitere notwendige Leistungen sind:
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Tätigkeiten beträgt 32%
Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch. Im Falle auftretender Mängel macht er Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen geltend und überwacht die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen.
Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Tätigkeiten beträgt 2%.
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